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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10 B   

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https://dejure.org/2011,125884
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10 B (https://dejure.org/2011,125884)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2011 - L 9 AS 47/10 B (https://dejure.org/2011,125884)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - L 9 AS 47/10 B (https://dejure.org/2011,125884)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 11 AS 926/10

    Streitgegenstand - Teilaufhebung eines Verwaltungsakts - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10
    Wenn zu einem bestandskräftigen Verwaltungsakt ein Änderungsbescheid ergeht, der jedoch nur bezüglich eines abtrennbaren Teils eine Neuregelung enthält, verbleibt es hinsichtlich des nicht geänderten Teils bei der Bestandskraft des ursprünglichen Verwaltungsakts (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. November 2010 - L 11 AS 926/10 B - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidung vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 73a Rn. 7a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - L 25 AS 1859/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Klage; Klagebefugnis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 9 AS 47/10
    In dem Fall wäre dann auch ein Widerspruch gegen die Bescheide vom 10. und 13. Juli 2008 und vom 2. Juli 2008 auch in Bezug auf die Unterkunftskosten zumindest zulässig gewesen (vgl. zur Problematik z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2010 - L 25 AS 1859/08 -, Rn 36, zitiert nach juris).
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